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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die alte Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengeführt, sodass neben den architektonischen Aspekten und baulichen Komponenten auch die Anlagentechnischen Einflüsse und energieversorgungstechnische Gegebenheiten mit bewertet werden können. Die neuen Anforderungen sollen den Heizenergiebedarf für die Beheizung der Gebäude und die Warmwasserbereitung reduzieren und den dazu notwendigen Primärenergiebedarf begrenzen. Daneben können alternative Energiequellen erstmalig mit ihrem Energiebeitrag angerechnet werden. In einer Nebenanforderung werden die Transmissionswärmeverluste begrenzt.

Die Energieeinsparverordnung löst erhebliche Investitionen aus. Die neuen Vorschriften werden in den kommenden Jahren für eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und neuen Fenstern sorgen.
Nicht zuletzt aufgrund der Einführung des Erneuerbaren Energienwärmegesetzes (EEWärmeG) wird der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien durch Solarkollektoren, Wärmepumpen oder auch Photovoltaikanlagen erforderlich!

Um das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, muss bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt werden. Damit wird auch ein Anreiz für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, zum Beispiel über Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen geschaffen.

Mit Hilfe modernster Computersoftware wird von uns die wirtschaftlichste Konzeption zusammengestellt.

Wenn sie jedoch einen noch höheren ökologischen Anspruch an die Energieeinsparung in ihren "eigenen vier Wänden" stellen als die gesetzlich vorgeschriebene EnEV dies vorsieht, dann bietet sich der Bau eines KFW- Effizienzhauses an, welche im Rahmen der KFW- Programme gefördert werden.